SV-Unterthurgau

Schützenverband Unterthurgau

Service

Waffenrecht

Gesuch Waffenerwerbschein (WES)

Gesuch Ausnahmebewilligung (halbautomatische Waffen oder Zubehör)



Ausländische Staatsangehörige

Die Aufnahme von Mitgliedern mit Schweizer Staatsbürgerschaft ist in den Statuten geregelt.

Die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ist an gewisse Auflagen geknüpft.:

Diese müssen dem Sicherheit- und Justizdepartement , dem Amt für Militär und Zivilschutz, Militär und Kreiskommando angemeldet werden.

Um Nichtschweizer als Mitglied eines Schützenvereines aufzunehmen, benötigt man Folgendes:

1.einen Auszug aus dem Strafregister (kann auf dem Postamt angefordert werden)

2. Ein schriftliches Gesuch

3. Eine Kopie der Niederlassungsbewilligung

Fahnenreglement