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Waffenrecht
Gesuch Ausnahmebewilligung (halbautomatische Waffen oder Zubehör) | |
Ausländische Staatsangehörige
Die Aufnahme von Mitgliedern mit Schweizer Staatsbürgerschaft ist in den Statuten geregelt.
Die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ist an gewisse Auflagen geknüpft.:
Diese müssen dem Sicherheit- und Justizdepartement , dem Amt für Militär und Zivilschutz, Militär und Kreiskommando angemeldet werden.
Um Nichtschweizer als Mitglied eines Schützenvereines aufzunehmen, benötigt man Folgendes:
1.einen Auszug aus dem Strafregister (kann auf dem Postamt angefordert werden)
2. Ein schriftliches Gesuch
3. Eine Kopie der Niederlassungsbewilligung