SV-Unterthurgau

Schützenverband Unterthurgau

Wissenswertes



Ausländische Staatsangehörige

Die Aufnahme von Mitgliedern mit Schweizer Staatsbürgerschaft ist in den Statuten geregelt.

Die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ist an gewisse Auflagen geknüpft.:

Diese müssen dem Sicherheit- und Justizdepartement , dem Amt für Militär und Zivilschutz, Militär und Kreiskommando angemeldet werden.

Um Nichtschweizer als Mitglied eines Schützenvereines aufzunehmen, benötigt man Folgendes:

1.einen Auszug aus dem Strafregister (kann auf dem Postamt angefordert werden)

2. Ein schriftliches Gesuch

3. Eine Kopie der Niederlassungsbewilligung